Photovoltaik - Einspeiseverguetung!!!! Achtung - Die Bundesregierung plant eine Verringerung der Einspeiseverguetung zum 1.1.2009 um ca. 9 % !!!!Die Grundlage der Verguetung ist das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) von 2004.Die Verguetung für Photovoltaik – Anlagen die im Jahr 2008 installiert werden betragen :auf Freiflaechen 35,49 / Cent pro eingespeister kWhauf einer Laermschutzwand oder einem Gebaeude
Bei einer Dachanlage mit einer Spitzenleistung von 40 kWp - wird für 30 kWp eine Verguetung von 46,75 Cent / kWh gezahlt, für die restlichen 10 kWp werden 44,48 Cent / kWh gezahlt. Die Verguetung für eine installierte Anlage bleibt über 20 Jahre konstant und wird bis zum Ende des 20 ten, auf den Inbetriebnahmezeitpunkt folgenden Jahres, gezahlt (also bis 31. Dezember 2028 für eine 2008 er Anlage ). Staatlich garantiert ! Bei Fassadenanlagen ( Anlagen, die nicht auf dem Dach oder als Dach eines Gebaeudes angebracht sind und ein wesentlicher Bestandteil eines Gebaeudes bilden ) gibt es 5 Cent / kWh zusaetzlich, da mit einem geringeren Ertrag zu rechnen ist, als bei Dachanlagen. Der Gesetzgeber will damit einerseits PV - Module als Gestaltungselement für Architekten und Bauherren interessanter machen, anderseits haben die sichtbaren Fassaden - PV - Anlagen einen staerkeren Multiplikatorenfaktor als Dachanlagen, da sie staerker im Blickfeld der Betrachter liegen. Fassadenanlagen fungieren hervorragend als Image - Funktion für den Architekten, sie vermitteln das Bekenntnis des Architekten und Gebaeudenutzers zu Erneuerbaren Energien. Fassadenanlagen duerfen nicht nachtraeglich von außen auf die Fassade oder einen Balkon angebracht werden, um die fuer Fassaden erhoehte Verguetung zu erhalten, da sie so nicht der Forderung entspricht, ein wesentlicher Bestandteil des Gebaeudes zu sein. Eine solche Anlage wird als normale Gebaeudeanlage verguetet. |
